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   BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B   

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https://dejure.org/2021,55270
BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B (https://dejure.org/2021,55270)
BSG, Entscheidung vom 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B (https://dejure.org/2021,55270)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - B 12 KR 29/21 B (https://dejure.org/2021,55270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Höhe von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung; Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de

    Höhe von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung; Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 29.04.1997 - 2 BU 67/97

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Rechtssache für die Bewilligung von

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B
    Legt ein beim BSG zugelassener Prozessbevollmächtigter Nichtzulassungsbeschwerde ein, ohne klar zum Ausdruck zu bringen, dass seine Vertretung mit der Einlegung der Beschwerde endet oder dass sie auf einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beschränkt ist, muss er die Nichtzulassungsbeschwerde - wie erfolgt - auch fristgerecht begründen (vgl BSG Beschluss vom 29.4.1997 - 2 BU 67/97 - juris RdNr 4; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, 1X. Kapitel Revision, RdNr 156) .
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B
    Der Kläger setzt sich jedoch nicht mit der bereits ergangenen Rechtsprechung des BSG und des BVerfG zu den aufgeworfenen Problemkreisen auseinander (zB mit dem bereits vom SG genannten Beschluss des BVerfG vom 15.3.2000 - 1 BvL 16/96 ua - BVerfGE 102, 68 ) .
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B
    Dies ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann ( BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B
    Damit ist der Senat nicht gehindert, sowohl über das Ablehnungsgesuch als auch die Beschwerde unter Mitwirkung von zwei der drei abgelehnten Richter zu entscheiden, und es bedurfte keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter (vgl BSG Beschluss vom 19.1.2010 - B 11 AL 13/09 C - SozR 4-1500 § 60 Nr. 7 RdNr 11; BVerfG Beschluss vom 8.10.2021 - 2 BvC 14/20 - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B
    Eine Rechtsfrage ist nicht als klärungsbedürftig anzusehen, wenn höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN) .
  • BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B
    Das Recht auf rechtliches Gehör gebietet nur, dass die Gerichte die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, es verpflichtet sie aber nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - juris RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B
    Insoweit hat der Kläger bereits keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG ) mit höherrangigem Recht ( BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - juris RdNr 11 mwN) formuliert.
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B
    Schließlich ist darzulegen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (vgl BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 09.10.2014 - B 13 R 157/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Urteilsergänzung gem § 140 Abs 2 S

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil oder den Anlagen und Akten selbst herauszusuchen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 9.10.2014 - B 13 R 157/14 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 10.05.2011 - B 2 U 3/11 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - nicht statthafter Rechtsbehelf - sofortige

    Auszug aus BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B
    Die grundsätzlichen Unterschiede der ZPO und des SGG lassen eine entsprechende Anwendung des § 78b Abs. 2 ZPO über § 202 SGG nicht zu; vielmehr tritt im sozialgerichtlichen Verfahren an die Stelle der sofortigen Beschwerde die Beschwerde nach dem SGG (vgl BSG Beschluss vom 10.5.2011 - B 2 U 3/11 BH - juris RdNr 3 mwN) .
  • BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei inzwischen geheiltem

  • BSG, 07.11.2017 - B 10 ÜG 21/17 C

    Offensichtlich unzulässige Befangenheitsgesuche

  • BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie unzulässiger Ablehnungsgesuche und

  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 4/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör - mündliche

  • BSG, 14.03.2019 - B 12 KR 95/18 B

    Festsetzung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung unter

  • BSG, 21.09.2017 - B 13 R 230/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge; Begriff der Abweichung; Formgerechte

  • BSG, 17.12.2009 - B 2 U 7/09 C

    Vertretungszwang im sozialgerichtlichen Verfahren vor dem Bundessozialgericht

  • BSG, 27.08.2020 - B 2 U 16/20 BH

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen Benennung von vornherein

  • BSG, 20.11.2023 - B 6 KA 9/23 BH
    Bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gerät eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst m it der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris RdNr 28, 30 mwN; BSG Beschluss vom 1.12.2021 - B 12 KR 29/21 B - juris RdNr 5 mwN; BSG Beschlüsse vom 22.9.2022 - B 9 V 4/22 BH - juris RdNr 11 sowie B 9 V 7/22 BH - juris RdNr 13) .
  • BSG, 25.09.2023 - B 12 BA 1/23 B
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil oder den Akten selbst herauszusuchen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 1.12.2021 - B 12 KR 29/21 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 24.01.2023 - B 6 KA 2/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gerät eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris RdNr 28, 30 mwN; BSG Beschluss vom 1.12.2021 - B 12 KR 29/21 B - juris RdNr 5 mwN; BSG Beschlüsse vom 22.9.2022 - B 9 V 4/22 BH - juris RdNr 11 sowie B 9 V 7/22 BH - juris RdNr 13) .
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